ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Althaus3D (Stand: 16.01.2026)
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Einzelfirma Althaus3D, Inhaber Simon Althaus (nachfolgend "Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss 2.1. Grundlage für den Vertragsschluss ist immer eine individuelle Offerte durch den Auftragnehmer. 2.2. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme der Offerte (per E-Mail oder Post) durch den Auftraggeber. 2.3. Angebote basieren auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (Pläne, Daten). Stellt sich nachträglich heraus, dass diese unvollständig oder fehlerhaft waren, behält sich der Auftragnehmer eine Preisanpassung vor.
3. Ausführung und technische Abstraktion 3.1. Die Modelle werden mittels FDM-3D-Druckverfahren (Schichtbauweise) hergestellt. Die verfahrensbedingte Schichtstruktur (Layer) sowie minimale Unregelmässigkeiten sind produktspezifisch und stellen keinen Mangel dar. 3.2. Abstraktion: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bauteile für die technische Machbarkeit zu abstrahieren (z.B. Verstärkung von Stützen auf mind. 1.0 mm, Weglassen von Geländern im Massstab 1:500). Dies dient der Stabilität und entspricht den üblichen Normen für Arbeitsmodelle. 3.3. Materialisierungen und Farben (z.B. Bone White) erfolgen gemäss Standardpalette von Althaus3D, sofern nicht anders vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt sicher, dass die gelieferten Pläne (PDF/DWG/DXF) massstäblich korrekt und lesbar sind. Für Baufehler im Modell, die auf fehlerhafte oder widersprüchliche Planunterlagen zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
5. Preise, Änderungen und Zahlungsbedingungen 5.1. Es gelten die in der Offerte vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer (sofern pflichtig). 5.2. Pauschalpreise setzen voraus, dass keine nachträglichen Planänderungen erfolgen. Änderungen am Projekt nach Auftragsstart, die eine Anpassung der 3D-Daten erfordern, werden separat nach Aufwand verrechnet (Ansatz: 120 CHF/h). 5.3. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.
6. Lieferung und Gefahrübergang 6.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Althaus3D in 3110 Münsingen. 6.2. Der Standard ist die Abholung durch den Auftraggeber. 6.3. Kurierdienst: Wünscht der Auftraggeber eine Lieferung, wird diese durch spezialisierte Partner (Philipp Krebs "On the Road" oder Strada Kurierdienst) organisiert. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6.4. Postversand: Der Versand per Postpaket wird aufgrund der Bruchgefahr für Architekturmodelle grundsätzlich ausgeschlossen. Er erfolgt nur in absoluten Ausnahmefällen für robuste Kleinteile und auf ausdrücklichen Wunsch sowie alleiniges Risiko des Auftraggebers. 6.5. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
7. Gewährleistung (Mängelrüge) 7.1. Der Auftraggeber hat das Modell bei Übernahme sofort zu prüfen. 7.2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. 7.3. Hitzebeständigkeit: Die Modelle bestehen aus PLA (Thermoplast). Sie dürfen nicht dauerhafter direkter Sonneneinstrahlung hinter Glas (z.B. im Auto oder Schaufenster) oder Temperaturen über 50°C ausgesetzt werden. Verformungen durch Hitzeeinwirkung nach Übergabe sind kein Gewährleistungsfall.
8. Urheberrecht und Datennutzung 8.1. Das physische Modell geht mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. 8.2. Die erstellten digitalen 3D-Daten (CAD-Files, Druckdateien) verbleiben im geistigen Eigentum von Althaus3D, sofern nicht explizit der Kauf der Daten vereinbart wurde. 8.3. Referenznutzung: Althaus3D ist berechtigt, Fotos der erstellten Modelle zu eigenen Marketingzwecken (Portfolio, Webseite, Social Media) zu verwenden, sofern das Gebäude nicht der strikten Anonymität eines laufenden Wettbewerbs unterliegt (SIA 142).
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern.